Unsere allgemeinen Regeln (AGB)

Hier möchten wir ein paar für uns selbstverständliche Regeln formulieren, die unsere Arbeiten - und damit das, was Sie erwarten dürfen - betreffen.
Diese Beschreibungen von Leistungsumfang, Inhalten und Grundsätzlichem sind branchenüblich - deswegen aber noch lange nicht jedem Kunden geläufig. Zum besseren Miteinander bei den Projekten wollen wir es also nicht unerwähnt lassen.
Wir finden es immer gut, wenn klare Vorstellungen herrschen.

Grundsätzlich:
Konzeption, Dreh und Schnitt von Filmen ist ein professioneller, nicht nur handwerklicher sondern auch kreativer Schaffensprozess. Damit unterliegt er zwangsläufig einer gewissen künstlerischen Freiheit. Film ist also eine Ausdrucksform, die immer auch eine Handschrift trägt, die - obwohl nach professionellen Gesichtspunkten und Know-how ausgeführt - natürlich kritikfähig ist. Eine neutrale Bemessungsgrundlage - wie eine DIN-Norm - gibt es dabei nicht. Daran kann die objektive Leistung nicht gemessen werden.

Unsere Filmarbeiten unterscheiden sich in:
- konzeptionelle Leistungen & vorbereitende Schritte
- Dreharbeit
- Schnittarbeit
- Nacharbeiten. (wie Formatumwandlung, Bereitstellung, DVD-Authoring, upload - eben alles,
  was man mit dem fertigen Film so anstellen kann, um ihn dem Kunden so zu übergeben,
  wie er ihn haben möchte.)

Jedem Produktionsauftrag liegt normalerweise eine Kalkulation und ein detailliertes Angebot zugrunde.
Aus dieser Aufstellung gehen dann die einzelnen Positionen und der Umfang unserer Leistung und deren aufgeschlüsselten Kosten hervor.
Hier sollte es hinsichtlich des Umfangs keine Unklarheiten geben.

Wir bieten aber auch Standard-Filme und/oder unterbreiten Pauschalangebote. Hier entfällt das detaillierte Angebot.
In diesen Fällen gilt dennoch gleiches:

- Ein Arbeitstag umfasst 10 Arbeitsstunden inklusive 1 Stunde Pause. Überstunden berechnen sich mit einfachem Satz.

- Im Arbeitsteil “Dreh” kommen, entsprechend der Referenz oder dem zum Auftrag besprochenen, Aufnahmemedien und Kameras zum Einsatz, die je nach Anforderung zur Aufnahme in unterschiedlicher Qualität in der Lage sind. Das hat Auswirkungen auf den Preis. Dieser Standard wird besprochen und ist Teil des Pauschalangebots und Standardfilms.
Nachbesserungen machen wir gerne - soweit überhaupt möglich - bedeuten aber immer einen Nachdreh und werden separat berechnet.

- Der Arbeitsteil “Schnitt” beinhaltet grundsätzlich eine Änderungsstufe.
Das heisst, bei Vorlage des Films schaut sich der Kunde den Film an und gibt einmalig seine Änderungswünsche als Feedback durch.
Auf der Grundlage dieser Änderungswünsche endfertigen wir den Film.
Innerhalb der vereinbarten Termine.
Weiterführende Änderungswünsche und erneutes ändern machen wir natürlich gerne, berechnen es aber separat.
Bei tiefgreifenden Änderungen innerhalb der Änderungsstufe 1, die einen kompletten Neuschnitt oder umfangreichen
Umschnitt (in Bild und Ton) des Filmes bedeuten - nicht nur, aber besonders in Abänderung des Storybooks, Auftragsbriefings
oder Referenz - behalten wir uns Budget-Nachverhandlungen vor oder liefern, wie nach dem Standard / der Referenz vorgesehen.
In diesen Fällen kann es zu Abänderungen der vereinbarten Termine kommen, da dieser Mehraufwand in der anfänglichen Terminvereinbarung nicht berücksichtigt war.

- Im Arbeitsteil “Nacharbeiten” gewünschte Umformatierungen, alternative Bereitstellungen etc. (über das zu Beginn besprochene hinaus) werden ebenso gesondert berechnet.

- Liegt dem Pauschalangebot ein Referenzfilm zugrunde (so, wie es bei den Standard-Videos immer das Fall ist), so gilt als vereinbart und besprochen, einen Film in Qualität, Umfang und Machart eben dieses Beispielfilms zu fertigen. Also ein Referenz-Äquivalent.
Der Grund ist simpel, denn diese Referenz diente beim Angebot als Kalkulationsgrundlage. Hat der Kunde eine andere Vorstellung vom Ergebnis ohne das vorher und nachweislich besprochen zu haben, so können wir nicht garantieren, dem zu diesen Kosten gerecht zu werden. Der Maßstab für die vollständige Leistung ist in dem Fall der Referenzfilm.
Entwickelt der Kunde zu späterem Zeitpunkt (z.B. nach der ersten Vorlage des fertigen Schnitts) von der Referenz abweichende Vorstellungen, so machen wir auch gerne die möglich. Gegen Kostenübernahme des Mehraufwandes, versteht sich.

- sind in den Vorbereitungen zum Dreh Eigenleistungen oder Bereitstellungen des Auftraggebers (z.B. Interviewpartner, Equipment, Requisiten, Setlokation o.ä.) besprochen und schriftlich kommuniziert (z.B. um Drehkosten zu reduzieren), stehen zum Dreh aber nicht bereit, sind uns die Folgen daraus nicht anzulasten.
Kann das Projekt dadurch nicht, nicht vollständig, oder nicht in der besprochenen Form realisiert werden, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden (Mehr-)Kosten und/oder Nachteile.
Insbesondere fallen die veranschlagten Drehkosten dennoch an. Bei mehrtägigen Dreh-Projekten in Höhe der Abbruchkosten.

- Das beim Dreh produzierte Rohmaterial ist nicht Teil der Leistung. Unsere geschuldete Leistung ist nur das fertige Produkt - der Film.
Selbstverständlich kann der Kunde das Rohmaterial des Drehs erhalten, soweit Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. In dem Fall berechnen wir Kopier- und Bereitstellungskosten. Zuzüglich eines Bearbeitungshonorars für den Personal- und Maschinenaufwand.
Durch die Aushändigung der Rohmaterials entzieht sich dessen weitere Verwendung unserer Kontrolle. Daher geht die Haftung für jedwede weitere Verwendung des Materials und eventueller Folgen daraus auf den Kunden über.

- In Pauschalangeboten fliessen neben Honoraren auch externe Kosten in die pauschale Summe ein, ohne explizit beziffert zu sein. Das sind in der Regel Leihgebühren für spezielles Kamera-, Ton- oder Gripequipment, Nutzungs-Lizenzkosten für verwendete Musiken, Transporte u.ä.
Diejenigen dieser Posten, für die uns bereits in der Vorbereitung Kosten oder Verbindlichkeiten entstehen (Durch Leihvertrag, Buchung, Bestellungen, Honorare Dritter etc.) berechnen wir auch für den Fall, dass die Produktion nicht, oder nicht wie geplant stattfindet. Soweit wir das nicht grob fahrlässig zu vertreten haben, versteht sich.

- Die Abschnitte “Konzeption/Exposé/Storybook”; “Dreh”; “Schnitt” werden jeweils mit Abschluss einzeln zur Bezahlung fällig. Die Gewichtung ist dabei 20-40-40.
Entfällt Konzeption/Storybook (z.B. wg.Referenzbeispiel) so ist die Gewichtung 50-50.
Im Pauschalangebot entspricht diese Aufteilung den jeweiligen Kostenanteilen von Story, Dreh und Schnitt am Gesamtpreis.

Die Produktion eines Videos / Films ist von der Konzeption bis zur Aushändigung ein laufender Prozess, der ebenso laufend Arbeitsaufwand und damit Kosten verursacht.
Tritt ein Kunde nach ihm freistehenden Gründen vom Auftrag zurück, so bekommt er auf Verlangen den Stand der Arbeit, wie auch das unbearbeitete Drehmaterial - soweit bereits erstellt - ausgehändigt. Zug um Zug gegen Bezahlung der bis dahin aufgewendeten Leistungen & Arbeiten am Projekt mit einfachem Satz zum Zeitpunkt des Abbruchs.

Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen der Schriftform.

Die Filme und Auftragsarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MEN-AT-WORK-TV.
 

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